Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist eine Verwaltung nach dem WEG-Gesetz verpflichtend – findet sich kein externer Verwalter, müssen die Eigentümer:innen die Aufgaben gemeinschaftlich übernehmen. Für vermietete Ein- oder Mehrfamilienhäuser besteht dagegen keine gesetzliche Pflicht; hier ist eine Mietverwaltung eine freiwillige, aber häufig sehr sinnvolle Entlastung.