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WEG-Verwaltung NRW2026-08-11T20:49:20+02:00

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WEG-Verwaltung · Hausverwaltung

WEG-Verwaltung — nachhaltig, transparent und sorgenfrei.

Vielfältige Anforderungen, klare Lösungen. Wir betreuen Wohnungseigentümer­gemeinschaften mit Erfahrung, transparenter Kommunikation und konsequenter Kostenkontrolle — damit Sie sich auf Ihr Eigentum konzentrieren können.

Ihre Vorteile

24 Std.
Antwortzeit

App
für Dokumente und Anliegen

Pünktliche Hausgeldabrechnung
in der 1. Jahreshälfte

Hohe Beteiligung
an außerordentlichen Eigentümerversammlungen bei Bedarf

Was Sie erwartet

Komplexe Anforderungen — sortiert, transparent, sicher.

Wir wissen, dass die Verwaltung von Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften mit vielfältigen und komplexen Anforderungen verbunden ist. Mit unserer erfahrenen und engagierten Betreuung sorgen wir für nachhaltige Lösungen, eine transparente Kommunikation sowie eine konsequente und effiziente Kostenkontrolle.

Dank unserer fachlichen Expertise können Sie sich ganz auf Ihr Eigentum konzentrieren, während wir sämtliche administrativen und organisatorischen Aufgaben zuverlässig für Sie übernehmen. Unser Ziel ist es, den langfristigen Wert Ihrer Immobilie zu sichern und gleichzeitig das Miteinander in der Gemeinschaft zu stärken.

So gewinnen Sie nicht nur Zeit und Sicherheit, sondern auch Vertrauen und eine rundum sorgenfreie WEG-Verwaltung.

Unsere Grundleistungen

Vier Kategorien, ein klares Versprechen.

Wählen Sie eine Kategorie, um die enthaltenen Leistungen im Detail zu sehen. Alle Bausteine zusammen bilden den Leistungs­umfang Ihrer WEG-Verwaltung bei Westora.

Ablauf eines Wirtschaftsjahres

So begleiten wir Ihre Gemeinschaft.

Vier Phasen, klare Verantwortlichkeiten — vom Jahreseinstieg bis zum Beschluss und seiner Umsetzung.

PHASE 01

Jahres­abschluss & Abrechnung

  • Heiz- & Wasserkosten­meldung
  • Einnahmen-/Ausgaben-Gegenüberstellung
  • Rücklagenentwicklung
  • Hausgeld­abrechnung nach WEG

PHASE 02

Planung & Prüfung

  • Rechnungsprüfung gemeinsam mit dem Verwaltungsbeirat
  • Erstellung der Hausgeldabrechnung
  • Weitere nachgelagerte Schritte
  • Einholung von drei Kostenvoranschlägen

PHASE 03

Eigentümer­versammlung

  • Durchführung der Versammlung
  • Versand des Beschluss­protokolls
  • Beirats­abstimmung
  • Dokumentation

PHASE 04

Umsetzung & Pflege

  • Durchführung der Beschlüsse
  • Fortführung Beschluss­sammlung
  • Laufende Korrespondenz
  • Vorbereitung Folgejahr

Geschäftsführung

Zwei Inhaber, ein Versprechen.

Wir arbeiten nicht anonym, sondern auf Augenhöhe — ehrlich, direkt, mit echtem Interesse an Ihren Anliegen.

Wir verfügen beide über einen akademischen Abschluss in der Immobilien­wirtschaft sowie eine IHK-Zertifizierung. Ergänzt werden wir durch ein junges, innovations­getriebenes Team und erfahrene Branchen­expert:innen mit langjähriger Praxis­erfahrung.

Muhammed Yilmaz

Muhammed Yilmaz

Geschäftsführer und zertifizierter Verwalter B.A Immobilienwirtschaft

Ibrahim

Ibrahim Kovacevic

Geschäftsführer und zertifizierter Verwalter B.A Immobilienwirtschaft

Warum Westora

Vier Gründe.

WEG-Verwaltung bei WESTORA bedeutet: Persönlich erreichbar, transparent abgerechnet, technisch souverän und rechtlich auf der sicheren Seite.

24h Rückmeldung

Vertraglich zugesichert — keine Anfrage bleibt liegen, auch in WEG-Fragen.

WEG-Eigenkonten

Hausgeld auf Konten der WEG inkl. Vermögens­haft­pflicht­versicherung.

VDIV-Mitglied

Verband der Immobilien­verwalter Deutschland — professionelle Standards und kontinuierliche Weiterbildung.

Integrierter Facility-Service

Hausmeister, Reinigung und Handwerker­netzwerk — alles aus einer Hand, ohne externe Reibungs­verluste.

Häufig gestellte Fragen zur WEG-Verwaltung

Antworten auf die
häufigsten Fragen.

Von Wechsel­ablauf bis Hausgeld­sicherheit — die Themen, die Eigentümer:innen am häufigsten beschäftigen.

Ihre Frage nicht dabei?

Sprechen Sie uns direkt an — wir antworten innerhalb von 24 Stunden.

Kann eine Eigentümergemeinschaft auf eine externe Verwaltung verzichten?2026-08-11T20:46:24+02:00

Rechtlich ist eine Selbstverwaltung durch die Eigentümer:innen möglich. In der Praxis fehlt es dabei jedoch häufig an rechtlichem Fachwissen und Zeit, um alle Anforderungen des WEG-Gesetzes korrekt zu erfüllen – Versäumnisse können am Ende teurer werden als die eingesparten Verwaltungskosten. Als Mitglied im VDIV Deutschland bringt Westora die entsprechende Fachexpertise mit.

Können die Kosten der WEG-Verwaltung auf Mieter umgelegt werden?2026-08-11T20:45:46+02:00

Nein. Das reine Verwalterhonorar zählt nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten nach § 2 BetrKV und darf nicht auf Mieter:innen abgewälzt werden – das gilt auch für vermietete Eigentumswohnungen innerhalb einer WEG. Details dazu finden Sie auch auf unserer Seite zur Mietverwaltung.

Wie kann eine WEG die Verwaltung wechseln?2026-08-11T20:45:03+02:00

Der Wechsel erfolgt über einen Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung sowie unter Einhaltung der im Verwaltervertrag geregelten Kündigungsfrist. Es empfiehlt sich, vorab mehrere Angebote anhand eines einheitlichen Leistungskatalogs zu vergleichen. Westora übernimmt bei einem Wechsel die komplette Kommunikation mit der bisherigen Verwaltung.

Was ist ein Wirtschaftsplan und wer erstellt ihn?2026-08-11T20:44:32+02:00

Der Wirtschaftsplan enthält alle voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Eigentümergemeinschaft für das kommende Jahr und bildet die Grundlage für die monatlichen Hausgeldzahlungen. Er wird von der Verwaltung erstellt (§ 28 WEG) und muss anschließend von der Eigentümerversammlung beschlossen werden.

Wie und wann muss zur Eigentümerversammlung eingeladen werden?2026-08-11T20:43:44+02:00

Die Einladung muss mindestens drei Wochen vor dem Termin in Textform erfolgen (§ 24 Abs. 4 WEG) und alle zu behandelnden Themen ankündigen (§ 23 Abs. 2 WEG). Nachträgliche Tagesordnungspunkte sind nur über eine separate Einladung möglich.

Wie oft muss eine Eigentümerversammlung stattfinden?2026-08-11T20:43:05+02:00

Mindestens einmal jährlich muss die Verwaltung eine ordentliche Eigentümerversammlung einberufen. Zusätzliche außerordentliche Versammlungen sind möglich, etwa bei dringenden Beschlüssen zu Sanierungsmaßnahmen.

Ist eine WEG-Verwaltung gesetzlich vorgeschrieben?2026-08-11T20:42:25+02:00

Ja. Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist jede Eigentümergemeinschaft verpflichtet, einen Verwalter zu bestellen. Findet sich kein externer Dienstleister, müssen die Eigentümer:innen die Aufgaben der Verwaltung gemeinschaftlich selbst übernehmen – ein Aufwand, der in der Praxis häufig unterschätzt wird.

Was kostet eine WEG-Verwaltung pro Wohnung?2026-08-11T20:55:24+02:00

Das reine Verwalterhonorar liegt üblicherweise zwischen 20 und 50 Euro pro Einheit und Monat, abhängig von Gemeinschaftsgröße, Lage und Leistungsumfang. Kleinere Gemeinschaften zahlen dabei tendenziell mehr pro Einheit, da sich Fixkosten auf weniger Eigentümer:innen verteilen. Westora arbeitet mit transparenten Pauschalpreisen, sodass Sonderleistungen nicht unerwartet zu Buche schlagen.

Bereit zu wechseln?

Lassen Sie uns über Ihre Gemeinschaft sprechen.

Beantworten Sie 5 kurze Fragen — wir melden uns innerhalb weniger Stunden persönlich zurück und erstellen Ihr unverbindliches Angebot.

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