Bei Zahlungsverzug reagiert Westora mit einem gestuften Mahnwesen u2013 von der freundlichen Zahlungserinnerung bis zur rechtssicheren Mahnung, um Mietausfu00e4lle fru00fchzeitig zu begrenzen. Bei anhaltenden Problemen mit Mieter:innen, etwa Vertragsverletzungen oder Stu00f6rungen des Hausfriedens, u00fcbernimmt die Verwaltung die vollstu00e4ndige Kommunikation und leitet bei Bedarf weitere rechtliche Schritte ein, etwa in Abstimmung mit einer Rechtsanwaltskanzlei.