Ja. Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist jede Eigentümergemeinschaft verpflichtet, einen Verwalter zu bestellen. Findet sich kein externer Dienstleister, müssen die Eigentümer:innen die Aufgaben der Verwaltung gemeinschaftlich selbst übernehmen – ein Aufwand, der in der Praxis häufig unterschätzt wird.