Dazu zählen die laufende Mietbuchhaltung, Betriebskostenabrechnung, die Überwachung von Zahlungseingängen sowie regelmäßiges Reporting zu Leerständen, Mietausständen und dem baulichen Zustand des Objekts. Bei rechtlichen Fragen gibt die Verwaltung eine unterstützende Einschätzung, ersetzt jedoch keine rechtliche oder steuerliche Beratung.