Ja – und das ist ein wichtiger Unterschied zur Wohnraumvermietung: Während Verwaltungskosten bei der klassischen Mietverwaltung nicht umlagefähig sind, können sie bei Gewerbeimmobilien über den Gewerbemietvertrag grundsätzlich vollständig auf die Mieter:innen übertragen werden. Die genaue Regelung sollte im Mietvertrag klar festgehalten sein.