Bei vermieteten Immobilien können die Kosten der Hausverwaltung in der Regel als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden. Bei selbstgenutztem Wohneigentum ist ein Teil der Verwalterkosten unter Umständen als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar. Für eine verbindliche Einschätzung empfehlen wir Rücksprache mit einer Steuerberatung.