Der Wechsel erfolgt über einen Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung sowie unter Einhaltung der im Verwaltervertrag geregelten Kündigungsfrist. Es empfiehlt sich, vorab mehrere Angebote anhand eines einheitlichen Leistungskatalogs zu vergleichen. Westora übernimmt bei einem Wechsel die komplette Kommunikation mit der bisherigen Verwaltung.